Digitale Barrierefreiheit
Die Stadt Bayreuth ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.gewerbeflaechen-bayreuth.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der BITV 2.0 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Falsch/ nicht beschriebene Alternativtexte (WCAG 2.1 – 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte)
- Bewegte Bilder lassen sich nicht steuern (WCAG 2.1 – 2.2.2 Pause, Stopp, Ausblenden)
- Unvollständige Linkbeschreibungen (WCAG 2.1 – 2.4.4 Linkzweck (im Kontext))
- Fokus von Link-Elementen nicht immer sichtbar (WCAG 2.1 – 2.4.7 Fokus sichtbar)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29. April 2022 erstellt. Die Erstellung der Erklärung erfolgte auf einer von der öffentlichen Stelle selbst durchgeführten Bewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 26. Februar 2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, sowie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter margit.lebershausen@stadt.bayreuth.de mitteilen bzw. einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stadt Bayreuth
Fachstelle Inklusion
Margit Lebershausen
Schlossgalerie
Kanalstraße 3
95444 Bayreuth
margit.lebershausen@stadt.bayreuth.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Antrag auf Prüfung der Anforderung an die Barrierefreiheit gem. §3 BayEGovV.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html